Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Geltungsbereich, Angebot und Auftragsbestätigung

Unsere Geschäftsbedingungen, die allen Vereinbarungen und Angeboten zugrunde liegen, werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Anders lautende Bedingungen sind unwirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sie gelten nur, wenn sie im Einzelfall von uns schriftlich anerkannt werden. Telefonische oder mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt ist. Erteilte Aufträge sind unwiderruflich, es sei denn, daß wir der Aufhebung unter Vorbehalt von Schadensersatz schriftlich zustimmen oder die Aufträge werden von uns aus schriftlich annulliert.

2. Lieferfristen

Von uns genannte Lieferfristen sind als annähernd zu betrachten. Die Lieferzeit gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, die weder von uns noch von unserem Unterlieferanten zu vertreten sind. Bei einem Lieferungsverzug ist der Käufer berechtigt und verpflichtet, uns eine angemessene schriftliche Nachfrist zu setzen. Eine Annullierung des Auftrages wegen nicht eingehaltener Lieferzeit kann nur insoweit vorgenommen werden, als die Ware innerhalb einer Nachfrist nicht als versandbereit angekündigt worden ist. Alle Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung, sind mangels anderer Vereinbarungen ausgeschlossen, es sei denn, daß dem Verkäufer grobes Verschulden nachgewiesen wird.

3. Lieferschwierigkeiten

Betriebsstörungen, Betriebseinstellung, Import- und Exportschwierigkeiten, behördliche Maßnahmen und Fälle höherer Gewalt, unter anderem Verkehrssperren, Arbeiterausstände, Arbeitskräftemangel, Transportmangel, Aussperrung, Rohmaterialmangel, Warenmangel, Feuerschäden, frühzeitiger Kälteeinbruch,ungewöhnlich starke Regenfälle, Schädlingsbefall, Ausbrüche von Pflanzenkrankheiten oder sonstige Störungen, die die Gewinnung oder den Transport der Ware in oder aus Forst- oder Gartenbaukulturen unter zumutbaren Bedingungen behindern oder wesentlich beeinträchtigen können, entbinden uns von der Lieferverpflichtung. Wenn eine Nachlieferung in angemessener Frist möglich ist, sind wir berechtigt, nachzuliefern.

Kommen mehrere Sorten von einer Warenart zur Verladung, so müssen evtl. Abweichungen in den Mengen der bestellten Sorten hingenommen werden. Sollte eine Sorte nicht oder nicht genügend vorhanden sein, so behalten wir uns vor, ähnliche Waren unter Berücksichtigung der Preisdifferenzen zum Versand zubringen. Teillieferungen müssen angenommen werden. Abweichungen braucht der Käufer nicht zu akzeptieren, wenn sie unzumutbar sind. Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen, es sei denn, daß uns grobes Verschulden nachgewiesen wird.

4. Preise

Die Berechnung erfolgt zu unseren am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisen und Bedingungen. Liegt zwischen Vertragsabschluß und Lieferung eine Zeitspanne von mindestens 4 Monaten, so sind die am Tage der Lieferung gültigen Preise und Bedingungen maßgeblich. Die angegebenen Preise beruhen auf den jetzigen Kostenfaktoren. Erfahren diese bis zur Lieferung eine Änderung, behalten wir uns entsprechende Berichtigung unserer Preise vor. Für Liefermangel sind bis zum Gegenbeweis die Lieferscheine maßgebend.

Unsere Preise verstehen sich ab vereinbartem Verladeort bzw. frei Empfangsort. Bei Verkäufen frachtfrei Empfangsort sind die eventuellen Frachtkosten vom Empfänger zu bezahlen und werden nach Vorlage von der Rechnung gekürzt. Nebenfrachtkosten, Wartegeld beim Empfänger, Rollgeld, Wiegegeld usw. gehen in allen Fällen zu Lasten des Empfängers. Hinzuzurechnen ist die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer.

Die Ware läuft stets auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch wenn Frankolieferung vereinbart ist. Maßgebend für unsere Berechnung sind die bei Abgang am Versandort ermittelten Mengen. Für die Liefermengen sind die Lieferscheine maßgebend.
Großhandelspreise gültig ab Warenwert 500,00 €.

5. Zahlungsbedingungen

Wenn nichts anderes vereinbart, gelten unsere Zahlungsbedingungen netto Kasse bei Lieferung.

Wird das Zahlungsziel überschritten, tritt ohne weiteres und ohne weitere Verständigung Verzug ein. Wir behalten uns in diesem Falle die Berechnung derjenigen Kosten und Zinsen vor, welche die Banken für ungedeckte Kredite in Anrechnung bringen.

Akzepte, Kundenwechsel und Schecks gelten erst mit ihrer Einlösung als Zahlungsmittel.

Zahlungen an Dritte, an Vermittler oder Vertreter werden nur dann anerkannt, wenn sich diese Personen mit einer schriftlichen Inkassovollmacht des Lieferersausweisen. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Rückbehaltung des Kaufpreises nicht berechtigt, es sei denn, daß es sich um einen von uns anerkannten Mangel oder um eine unbestrittene oder rechtskräftig titulierte Forderung handelt.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur effektiven Bezahlung unser Eigentum. Das gilt auch für den Fall, daß die Ware be- oder verarbeitet ist. Die Weiterveräußerung im ord-nungsgemäßen Geschäftsbereich ist widerruflich gestattet. Wird die von uns gelieferte Ware, gleich in welchem Zustand, veräußert, tritt der Käufer hiermit jetzt schon bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen die Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet,die Abtretung den Unterbestellern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Unterbesteller erforderlichen Auskünfte zugeben und Unterlagen auszuhändigen. Pfändungen der Ware oder der Forderungen sind uns sofort mitzuteilen. Die Ware darf nicht an Dritte verpfändet oder zur Sicherheit übereignet werden. Entsteht nach Vertragsabschluß begründeter Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers oder der Käufer hat zur Zeit der Lieferung seine früheren Verpfllichtungen noch nicht erfüllt, so sind wir berechtigt, an Stelle der vereinbarten Zahlungsbedingungen Vorauszahlung oder Sicherstellung des Kaufpreises zu verlangen und im Falle der Ablehnung die weitere Erfüllung zu verweigern. Auf dem Transport befindliche Ware kann zurückgerufen werden.

7. Gewähr

Alle Gefahren für zufällige Veränderungen oder Verschlechterungen der Warengehen mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf denKäufer über, und zwar ohne Rücksicht auf die Vereinbarung darüber, welche Partei die Transport- und Versicherungskosten trägt. Muster gelten als unverbindliches Anschauungsstück und sollen nur den ungefähren Typ der Warekennzeichnen. Gewähr für Sortenechtheit wird nur bis zur Höhe der Fakturenwerte geleistet. Darüber hinausgehende Forderungen können nicht gestelltwerden.

Maß-, Gewicht- und Mengenangaben gelten als ungefähr. Abweichungen von 10% nach oben oder unten sind zulässig.

Wenn unsere Abnehmer nicht Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, gelten die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches über den Kauf unter Kaufleuten als vereinbart.

8. Mängelrügen

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware, sobald sie abladebereit steht, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel vor Beginn der Entladung oder sobald sie sichtbar werden, telegrafisch und mit Einschreibebrief anzuzeigen. Eine Rüge gilt als verspätet, wenn sie später als 24 Stunden nach Abladebereitschaft abgegangen ist. Mängelrügen können nur dann geltend gemacht werden, wenn die Rügen rechtzeitig erhoben und mit offiziellen Dokumenten (Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen) ordnungsgemäß belegt sind, d. h. also Reklamationen können nur bei Empfang vor oder während des Auf- oder Abladens der Ware berücksichtigt werden. Gleichgültig, ob Abholung oder Lieferung der Ware frei Haus, bestätigt der Fahrer oder eine andere Person durch ihre Unterschrift den einwandfreien Zustand der Ware.

Der Käufer verpflichtet sich, notfalls fernmündlich den Verkäufer von der Bestellung des Gutachters zu benachrichtigen und dem Verkäufer Gelegenheit zugeben, an Ort und Stelle etwaige Reklamationen mit einem abschlußbevollmächtigten Vertreter des Käufers zu verhandeln.

Ist eine Reklamation berechtigt und ordnungsgemäß belegt, kann der Käufer nach Wahl des Verkäufers nur folgende Rechte geltend machen:
a) Abhilfe und Beseitigung der festgestellten Mängel oder
b) Ersatzlieferung zu den ursprünglichen Bedingungen oder
c) Preisnachlaß auf die Ware.

Alle anderen Ansprüche des Käufers, insbesondere über den Kaufpreis hinausgehende Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, daß uns grobes Verschulden nachgewiesen wird. Verweigert der Käufer die Abnahme, erklärt er, die Ware oder eine Teilmenge nicht abnehmen zu wollen, oder geht nicht innerhalb von 20 Stunden nach Aufgabe einer telegrafischen Aufforderung des Verkäufers bei ihm eine telegrafische Bestätigung der Annahmebereitschaft des Käufers ein, so ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer die Ware am Verladeort zur Verfügung zu stellen. Der volle Rechnungsbetrag wird somit fällig. Die Gefahr geht sofort auf den Käufer über. Der Verkäufer ist berechtigt, aber nichtverpflichtet, ohne Rückfrage die Ware auf Käufers oder eigene Rechnung frei zuverwerten. Der Erfüllungsanspruch oder der volle Schadensersatzanspruch bleibt bestehen.

9. Sonstiges

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist Neresheim, auch für Wechsel- und Scheckansprüche sowie für Streitigkeiten jeglicher Art. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung wird die Gültigkeit der übrigen Vorschriften nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Vereinbarung gelten, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck am nächsten kommt.